Zuschüsse für die Arbeit mit Jugendlichen
in besonderen Problemlagen
Der Bezirksjugendring bezuschusst bis zu maximal 40 % der Gesamtkosten,
aber nicht höher als 1500 Euro
wofür wird bezuschusst?
- regelmäßige und unregelmäßige Veranstaltungen am Ort
- regelmäßige und unregelmäßige überörtliche Aktivitäten
- Arbeitshilfen, Öffentlichkeitsarbeit und Werbung
- Erstausstattung
Antragstellung - wo und wann?
- bis 30. April jeden Jahres auf einem Formblatt des Bezirksjugendrings
- antragsberechtigt sind Stadt- und Kreisjugendringe, Jugendverbände und
Jugendgemeinschaften
- Jugendverbände beantragen über die Bezirksebene
- Jugendgemeinschaften beantragen über Stadt- oder Kreisjugendring
Weitere Informationen beim
Bezirksjugendring Oberbayern:
http://www.jugend-oberbayern.de/?page_id=98
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