Zuschüsse für Jugendbildungsmaßnahmen und
Mita
rbeiterbildungsmaßnahmen (= Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleitern (AEJ)

Für diese Bildungsmaßnahmen gibt es Zuschüsse vom Bayerischen Jugendring. Der Zuschussantrag wird über die Bayerische Sportjugend an den Bayerischen Jugendring geleitet. Die Richtlinien, Anträge und auch Arbeitshilfen können über die Bayerische Sportjugend bezogen werden.

Mit dem „Jubi-AEJ-Programmhelfer“ können sie ihr zuschussfähiges Programm selbst zusammen stellen. Er ist zu finden unter:
http://jubi-aej-programmhelfer.bsj.org/

 

Jugendbildungsmaßnahmen Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleitern (AEJ)

(Früher Mitarbeiterbildungsmaßnahmen)

Veranstalter Kreisjugendleitungen, Jugendleitungen der Fachverbände und Jugendleitungen der Sportvereine Kreis-, Bezirks- und Verbandsjugendleitungen, Jugendleitungen der Fachverbände
Ansprechpartner Kreisjugendleiter Kreisjugendleiter
Sinn der Maßnahmen Bildung Jugendlicher Bildung von Mitarbeitern in der Jugendarbeit
Inhalt der Maßnahme: Richtlinien des Bayerischen Jugendrings (BJR) Bildungsprogramm (= Grundprogramm) von mindestens  
4 Stunden pro Tag plus Ergänzungsprogramm.
Insgesamt mindestens 6 Stunden Programm pro Tag
Mindestens 6 Stunden Programm pro Tag!
Möglicher Zuschuss pro Tag und Teilnehmer a) 10,50 € oder
b) 21 aber nicht mehr als 60 % der Gesamtkosten
a) 16,50 € oder
b) 24,50 € aber nicht mehr als 70 % der Gesamtkosten
 

Downloads

 

Alle Richtlinien, Arbeitshilfen und Formulare finden Sie auf der Seite der Bayerischen Sportjugend
Jugendbildungsmaßnahmen - AEJ (Mitarbeiterbildungsmaßnahmen)

 

 

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