Zuschüsse für
Jugendbildungsmaßnahmen und
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Für diese Bildungsmaßnahmen gibt es Zuschüsse vom Bayerischen Jugendring. Der Zuschussantrag wird über die Bayerische Sportjugend an den Bayerischen Jugendring geleitet. Die Richtlinien, Anträge und auch Arbeitshilfen können über die Bayerische Sportjugend bezogen werden.
Mit dem „Jubi-AEJ-Programmhelfer“
können sie ihr zuschussfähiges Programm selbst zusammen stellen. Er ist zu
finden unter:
http://jubi-aej-programmhelfer.bsj.org/
| Jugendbildungsmaßnahmen |
Aus- und Fortbildung von
ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleitern (AEJ) (Früher Mitarbeiterbildungsmaßnahmen) |
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| Veranstalter | Kreisjugendleitungen, Jugendleitungen der Fachverbände und Jugendleitungen der Sportvereine | Kreis-, Bezirks- und Verbandsjugendleitungen, Jugendleitungen der Fachverbände |
| Ansprechpartner | Kreisjugendleiter | Kreisjugendleiter |
| Sinn der Maßnahmen | Bildung Jugendlicher | Bildung von Mitarbeitern in der Jugendarbeit |
| Inhalt der Maßnahme: Richtlinien des Bayerischen Jugendrings (BJR) |
Bildungsprogramm
(= Grundprogramm) von mindestens 4 Stunden pro Tag plus Ergänzungsprogramm. Insgesamt mindestens 6 Stunden Programm pro Tag |
Mindestens 6 Stunden Programm pro Tag! |
| Möglicher Zuschuss pro Tag und Teilnehmer |
a) 10,50 €
oder b) 21 € aber nicht mehr als 60 % der Gesamtkosten |
a) 16,50 €
oder b) 24,50 € aber nicht mehr als 70 % der Gesamtkosten |
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Downloads |
Alle Richtlinien, Arbeitshilfen und Formulare finden Sie
auf der Seite der Bayerischen Sportjugend |
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