Zuschüsse für Veranstaltungen mit
Behinderten
Der Bezirksjugendring bezuschusst bis zu maximal 40 % der Gesamtkosten
wofür wird bezuschusst?
- regelmäßige und unregelmäßige Veranstaltungen am Ort
- überörtliche Aktivitäten
- behindertenspezifische Öffentlichkeitsarbeit
- Beratung und Koordination
- Erstausstattung
Antragstellung - wo und wann?
- bis 30. April jeden Jahres
- antragsberechtigt ist der Jugendverband im Bezirksjugendring Oberbayern. Also den Zuschuss
bitte über uns (bsj Oberbayern) beantragen.
worauf muss ich sonst achten?
- die Anzahl der Nichtbehinderten soll in der Regel nicht das zweifache der Behinderten
übersteigen.
Weitere Informationen beim
Bezirksjugendring Oberbayern:
http://www.jugend-oberbayern.de/?page_id=114
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