Aktuelles zum Thema: Internationale Jugendarbeit (s.a. www.bsj.org):

 

Zuschüsse für Internationale Jugendbegegnungen

1. Wer kann internationale Jugendbegegnungen durchführen?
Jeder Verein im BLSV

2. Wie muss die Jugendbegegnung aussehen?
Die Maßnahme kann Sport, Kultur und Erfahrungsaustausch beinhalten. Ziel sollte immer der Austausch von Informationen, Erfahren der fremden Kultur oder gemeinschaftliches Erleben sein. Es empfiehlt sich, bei den besuchten Jugendlichen privat zu übernachten.

3. Mit welchen Ländern kann die Maßnahme durchgeführt werden?
Grundsätzlich mit allen Ländern. Bei den Partnerländern Israel, Frankreich, Polen und Tschechien gibt es Sonderregelungen. Bei Maßnahmen in touristischen Gebieten muss   die "in-Maßnahme" vor der "out-Maßnahme" stattfinden.

4. Bei wem wird der Zuschussantrag gestellt?
Über die Bayerische Sportjugend beim Deutschen Sportbund

5. Mit welchem Zuschuss kann man rechnen?
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Land mit dem man den Austausch organisiert. Man kann mit 50 bis100 % der Gesamtkosten rechnen.

Nähere Informationen zu den
internationalen Jugendbegegnungen und die Arbeitshilfe erhalten Sie von der Bayerischen Sportjugend:

 

Bayerische Sportjugend im BLSV
Georg-Brauchle-Ring 93
80992 München
Tel.: 0 89/1 57 02-4 26

Förderung auswärtiger kultureller Vorhaben und internationale Verständigung durch Jugendaustausch im kommunalen Bereich 

Beim  Rat der Gemeinden und Regionen Europas können Zuschüsse beantragt werden. Informationen, Richtlinien und Formulare finden Sie unter www.rgre.de

 

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