Aktuelles zum Thema: Internationale Jugendarbeit (s.a. www.bsj.org):
Zuschüsse für Internationale Jugendbegegnungen
1. Wer kann internationale
Jugendbegegnungen durchführen?
Jeder Verein im BLSV
2. Wie muss die Jugendbegegnung
aussehen?
Die Maßnahme kann Sport, Kultur und Erfahrungsaustausch beinhalten.
Ziel sollte immer der Austausch von Informationen, Erfahren der fremden Kultur oder
gemeinschaftliches Erleben sein. Es empfiehlt sich, bei den besuchten Jugendlichen privat
zu übernachten.
3. Mit welchen Ländern kann die
Maßnahme durchgeführt werden?
Grundsätzlich mit allen Ländern. Bei den Partnerländern Israel,
Frankreich, Polen und Tschechien gibt es Sonderregelungen. Bei Maßnahmen in touristischen
Gebieten muss die "in-Maßnahme" vor der "out-Maßnahme"
stattfinden.
4. Bei wem wird der Zuschussantrag
gestellt?
Über die
Bayerische Sportjugend beim Deutschen Sportbund
5. Mit welchem Zuschuss kann man
rechnen?
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Land mit dem man den
Austausch organisiert. Man kann mit 50 bis100 % der Gesamtkosten rechnen.
| Nähere Informationen zu den internationalen Jugendbegegnungen und die Arbeitshilfe erhalten Sie von der Bayerischen Sportjugend:
|
Bayerische Sportjugend im BLSV Georg-Brauchle-Ring 93 80992 München Tel.: 0 89/1 57 02-4 26 |
Förderung auswärtiger kultureller Vorhaben und internationale Verständigung durch Jugendaustausch im kommunalen Bereich
Beim Rat der Gemeinden und Regionen Europas können Zuschüsse beantragt werden. Informationen, Richtlinien und Formulare finden Sie unter www.rgre.de